AGB für Geschäftskunden

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Allen Lieferungen und Leistungen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen, auch Beratungsleistungen, Beantwortungen von Voranfragen oder Ankündigungen von Guido Schmitz RaumForm33 liegen die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde, die vom Kunden durch Auftragserteilung oder widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens aber durch widerspruchslose Leistungsannahme (Vertragsabwicklung) auch für etwaige Folgegeschäfte anerkannt werden.
Einkaufsbedingungen und sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von Guido Schmitz RaumForm33 anerkannt werden. Dies gilt auch für Nebenabreden. Vereinbarungen vor oder bei Bestellung sind nur wirksam, wenn sie von Guido Schmitz RaumForm33 schriftlich bestätigt werden.

1.2

Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd maßgebend. Auftragsbezogene Genehmigungsbezeichnungen von Guido Schmitz RaumForm33 entsprechen den einschlägigen DIN-Normen. Erklärungen, Leistungsangaben und Zusicherungen sind für Guido Schmitz RaumForm33 nur dann verbindlich, wenn sie von Guido Schmitz RaumForm33 schriftlich abgegeben oder bestätigt werden. Technische Änderungen nach dem neuesten Stand der Technik und dadurch bedingte Maßänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

2. Urheberrechte

2.1

An Zeichnungen, Planungen, Abbildungen, Beschreibungen, Modellen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich Guido Schmitz RaumForm33 das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne die ausführliche Zustimmung seitens Guido Schmitz RaumForm33 nicht zugänglich gemacht werden.

2.2

Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes verbleibt bei Guido Schmitz RaumForm33 das Urheberrecht an den vorgenannten Unterlagen und den von ihr hergestellten Werken.

2.3

Der Kunde ist nicht berechtigt, nach Entwürfen und Bauunterlagen von Guido Schmitz RaumForm33 das Werk selbst oder durch Dritte herrichten zu lassen. Das gleiche gilt auch für Nachbauten bereits einmal von Guido Schmitz RaumForm33 hergestellter Werke. Der Kunde verpflichtet sich, die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung von Guido Schmitz RaumForm33 zu unterlassen.

2.4

Werden die vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden verletzt, so verpflichtet er sich, unbeschadet weitergehender Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche, zur Bezahlung des Aufwandes für die Erstellung der Unterlagen zuzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr.

2.5

Guido Schmitz RaumForm33 ist berechtigt, seinen Namen in angemessener Größe an dem von ihr oder nach ihren Plänen hergestellten Werken anzubringen.

2.6

Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Guido Schmitz RaumForm33 ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, Guido Schmitz RaumForm33 von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen. Wenn Montagen durch Guido Schmitz RaumForm33 durchgeführt werden, so gelten für die Montageleistungen zusätzlich – je nach Gegenstand – besondere Vereinbarungen. Soweit diese nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen der VOB Teil B.

3. Angebot, Auftragserteilung, Vertrag

3.1

Angebote von Guido Schmitz RaumForm33 sind bis zu Annahme frei widerruflich. Die erstellten Angebote sind – falls nicht anders bestimmt – 4 Wochen gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist Guido Schmitz RaumForm33 nicht mehr an die im Angebot gemachten Angaben gebunden und zu einer Modifizierung des erstellten Angebotes berechtigt.

3.2

An Guido Schmitz RaumForm33 gerichtete Aufträge des Kunden sind erst angenommen, wenn die Annahme von Guido Schmitz RaumForm33 gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt wird oder die Lieferung erfolgt. Für die Bestätigung von Aufträgen behält sich Guido Schmitz RaumForm33 eine Frist von 14 Tagen vor. Mündliche oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Guido Schmitz RaumForm33 verbindlich.

3.3

Soweit die Auftragsbestätigung von Guido Schmitz RaumForm33 nichts Abweichendes enthält, werden die dem Angebot zugrunde liegenden Einzelheiten Bestandteil des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Guido Schmitz RaumForm33 zustande.

3.4

Nachträgliche Änderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung. Mehrkosten hierfür gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Gründe für die Änderungen liegen ausschließlich auf Seiten von Guido Schmitz RaumForm33.

3.5

Verzögert sich die Lieferung oder der Aufbau oder können Bauteile zwar innerhalb der vereinbarten Frist am Ablieferungsort angeliefert werden, aber aus Gründen, welche Guido Schmitz RaumForm33 nicht zu vertreten hat, nicht aufgebaut werden, so sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. In diesem Falle bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung (Kaufpreis oder Miete) verpflichtet.

4. Lieferung

4.1

Zu Teillieferungen ist Guido Schmitz RaumForm33 jederzeit berechtigt.

4.2

Fristen für Lieferungen oder Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von Guido Schmitz RaumForm33 ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.

4.3

Zugesagte Liefer- bzw. Fertigstellungstermine gelten vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung, sofern Guido Schmitz RaumForm33 ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Wird Guido Schmitz RaumForm33 von dem jeweils dritten Vertragspartner nicht rechtzeitig beliefert, obwohl er sich selbst vertragsgetreu verhalten hat, verzögert sich der gegenüber dem Kunden zugesagte Liefer- bzw. Fertigstellungstermin entsprechend. Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung setzt Guido Schmitz RaumForm33 den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis.

4.4

Die Einhaltung der Frist für Lieferung oder Leistung setzt voraus: Den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert.

4.5

Die Frist für Lieferungen oder Leistungen gilt als eingehalten:

a)bei Lieferung ohne Montage: wenn die betriebsbereite Sendung das Werk von Guido Schmitz RaumForm33 innerhalb der vereinbarten Frist verlassen hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist.

b) bei Lieferung mit Montage: sobald die Montage innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Falls bei Lieferung mit Montage das Werk aus Gründen, welche von Guido Schmitz RaumForm33 nicht zu vertreten hat, nicht auf gebaut werden kann, so gilt die Frist als eingehalten, wenn die Bauteile am Bestimmungsort angeliefert worden sind.

4.6

Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstücks oder auf sonstige, nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Guido Schmitz RaumForm33 nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Frist für Lieferungen oder Leistungen angemessen verlängert.

4.7

Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen als den im vorhergehenden Absatz genannten Gründen kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist – eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von im Ganzen 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung oder -leistung verlangen, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner der zugehörigen Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Anderweitige Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung oder Leistung ausgeschlossen, auch nach Ablauf einer von Guido Schmitz RaumForm33 etwa gestellten Nachfrist. Wird aus einem der vorgenannten Gründe, vgl. hierzu auch Ziffer 11, Guido Schmitz RaumForm33 die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Guido Schmitz RaumForm33 hat in diesem Fall Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, welche Guido Schmitz RaumForm33 im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

4.8

Für die Dauer eines Zahlungsrückstandes des Kunden ist Guido Schmitz RaumForm33 berechtigt, die weitere Belieferung und Leistungen einzustellen.

4.9

Ist eine bestimmte Lieferfrist für die gesamte bestellte Ware nicht vereinbart oder nur eine ungenaue Angabe über den Liefertermin gemacht, ist es Guido Schmitz RaumForm33 gestattet, jeweils zusammengehörende Teile einer Einrichtung einzeln nacheinander zu liefern.

5. Materialabweichungen

5.1
Abweichungen der gelieferten Einrichtungsgegenstände in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind.

5.2

Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird zum jeweils gesetzlich gültigen Satz in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.3

Die Preise gelten ab jeweiligem Lieferwerk ohne Montage und ausschließlich Verpackung; sie gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag. Verpackung sowie Verlade- und Anfahrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

5.4

Die genannten Preise sind die derzeit gültigen Preise. Falls sich die Kosten nach dem Tage des Abschlusses durch Änderungen der Tarifgehälter oder/und der Preise der Zulieferer ändern, so ist RaumForm33 berechtigt, den vereinbarten Preis bzw. die vereinbarte Miete im gleichen Verhältnis zu ändern. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate ohne dass Guido Schmitz RaumForm33 eine Lieferverzögerung zu vertreten hat, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Preis um mehr als 40 %, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Änderung von Devisenkursen, Steuern, Zöllen u. ä. zwischen Angebotsabgabetermin und Rechnungsstellung behält sich Guido Schmitz RaumForm33 das Recht vor, eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

5.5

Zahlungen haben ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von Guido Schmitz RaumForm33 zu erfolgen. Sie werden stets auf die älteste noch offen stehende Rechnung verrechnet.

5.6

Zahlungshalber können nach jeweiliger vorheriger Vereinbarung Schecks und Wechsel angenommen werden. Diskont und Einzugsspesen, evtl. Wechselsteuern sowie Zinsen, sind Guido Schmitz RaumForm33 unverzüglich zu vergüten. Guido Schmitz RaumForm33 übernimmt keine Haftung für rechtzeitige und ordnungsgemäße Vorzeigung und Protesterhebung.

5.7

Zahlungen sind – falls nicht anders bestimmt – wie folgt zu leisten: rein netto sofort ohne jeden Abzug.

5.7

Die Rechnungssumme ist sofort nach Lieferung bzw. Montage fällig.

5.8

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung sind ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist Guido Schmitz RaumForm33 berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts des Kunden durch Sicherheitsleistung in Höhe des Gegenanspruchs abzuwenden.

5.9

Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von Guido Schmitz RaumForm33 – ab diesem Zeitpunkt mindestens Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB auf den offen stehenden Betrag zu zahlen. Guido Schmitz RaumForm33 ist berechtigt, für jedes Mahnschreiben dem Kunden Euro 10,00 zu berechnen.

5.10

Stellt der Kunde seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens beantragt oder löst er fällige Wechsel oder Schecks nicht ein, so wird die gesamte Forderung von Guido Schmitz RaumForm33 sofort fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Hat Guido Schmitz RaumForm33 in den vorerwähnten Fällen ihre Leistung ganz, teilweise oder nicht erbracht, so ist Guido Schmitz RaumForm33 berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Gefahrenübergang, Fracht und Verpackung

6.1

Die Erzeugnisse von Guido Schmitz RaumForm33 reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Gewünschte und von Guido Schmitz RaumForm33 für erforderlich gehaltene Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Versandgüter des Kunden. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Sendung von Guido Schmitz RaumForm33 zu Lasten des Kunden gegen Bruch, Transport, Wasser und Feuerschäden versichert. Ein Entschädigungsantrag im Falle eines Transportschadens ist vom Empfänger der Sendung selbst zu stellen.

6.2

Bei Abrufaufträgen berechnet Guido Schmitz RaumForm33 ab dem 30. Tag ab Anzeige der Versandbereitschaft Lagerkosten.

6.3

Teile des Kunden, die bei der Herstellung oder Montage verwandt werden sollen, müssen zum vereinbarten Termin frei Werk bzw. Montagestelle angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt, sofern anderes nicht vereinbart ist, unfrei ab Werk oder Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.

6.4

Jede Gefahr geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf den Kunden über, wenn die Güter den Betrieb von Guido Schmitz RaumForm33 verlassen oder dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

6.5

Kann die versandbereite Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zur Auslieferung gebracht werden, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft und Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Die Leistungen von Guido Schmitz RaumForm33 gelten nach Zustellung der Versandbereitschaftsanzeige an den Kunden als erfüllt.

6.6

Besondere Bestimmung für die Vermietung von Messeständen und Ausrüstung: Mit der Übergabe haftet der Kunde für sämtliche Verluste oder Beschädigungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Sind Lieferungen und Leistungen von Guido Schmitz RaumForm33 dem Kunden mietweise überlassen worden, so hat auf Wunsch von Guido Schmitz RaumForm33 unmittelbar nach Messebeendigung eine förmliche Übergabe des Mietgegenstandes stattzufinden. Der Kunde ist verpflichtet, am Übergabetermin teilzunehmen oder sich von einem entsprechenden bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 449 BGB mit folgenden Erweiterungen:

7.1

Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller, auch künftig entstehender Forderungen und im Falle laufender Rechnungen eines etwa gezogenen und anerkannten Saldos der Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien Eigentum von Guido Schmitz RaumForm33.

7.2

Ohne ausdrückliche Zustimmung von Guido Schmitz RaumForm33 ist der Kunde zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einer etwaigen Be- oder Verarbeitung nicht berechtigt. Unabhängig davon tritt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt sicherungshalber in voller Höhe an Guido Schmitz RaumForm33 ab. Guido Schmitz RaumForm33 nimmt diese Abtretung an.

7.3

Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde Vorbehaltsware nur mit der schriftlichen Zustimmung von Guido Schmitz RaumForm33 veräußern und sie weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Alle Beeinträchtigungen der Rechte von Guido Schmitz RaumForm33 durch Dritte hat er bestmöglich abzuwehren und an Guido Schmitz RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen.

7.4

Bei Weiterverkauf im Rahmen eines Kontokorrentverhältnisses ist der Saldo in Höhe der in das Kontokorrent eingestellten, der Ware von Guido Schmitz RaumForm33 betreffenden Rechnungsbeiträge abgetreten. Wird die von Guido Schmitz RaumForm33 gelieferte Ware verarbeitet oder verbunden, so setzt sich das Eigentum von Guido Schmitz RaumForm33 als Bruchteilseigentum an der neu entstehenden Ware fort, wobei die Höhe des Bruchteils von Guido Schmitz RaumForm33 vom Verhältnis des Verkehrswertes der neu entstandenen Ware zum Bruttorechnungsbetrag von Guido Schmitz RaumForm33 bestimmt wird. Eine Forderung aus der Weiterveräußerung steht Guido Schmitz RaumForm33 in diesem Fall zu einem entsprechenden Bruchteil zu. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren Dritter veräußert, werden die entstehenden Forderungen erstrangig an Guido Schmitz RaumForm33 in der Höhe des Bruttorechnungsbetrages von Guido Schmitz RaumForm33 abgetreten.

7.5

Auf Verlangen des Kunden wird Guido Schmitz RaumForm33 nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben, soweit der Wert der Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

7.6

Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich, ist Guido Schmitz RaumForm33 zum Betreten der Geschäfts- und Lagerräume des Kunden oder Dritter, die für ihn lagern, zur Feststellung und Abholung der Vorbehaltsware berechtigt. Ein etwa bestehendes Recht zur Weiterveräußerung und Einziehung der abgetretenen Forderung erlischt.

8. Gewährleistung, Haftung für Mängel

8.1

Für Mängel, zu denen auch das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit zählt, haftet Guido Schmitz RaumForm33 unter Ausschluß weiterer Ansprüche gegen sie sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wie folgt:

a) Ist die Ware mangelhaft, so hat Guido Schmitz RaumForm33 nach seiner Wahl Ersatz zu leisten oder nachzubessern. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweiligen Liefergegenstände oder Leistungen nachweisbar in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen Fabrikartons- oder Materialfehlern oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird.

b) Offensichtliche Mängel sowie Falsch- und Minderlieferungen müssen Guido Schmitz RaumForm33 unverzüglich nach Übergabe bzw. Abnahme schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt die Gewährleistungspflicht von Guido Schmitz RaumForm33. Handelt es sich nicht um einen offensichtlichen Mangel, muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung des Mangels diesen an Guido Schmitz RaumForm33 melden, andern falls entfällt die Gewährleistung von Guido Schmitz RaumForm33. Sofern Guido Schmitz RaumForm33 dies wünscht, ist der mangelhafte Liefergegenstand in fachgerechter Verpackung zurückzusenden.

c) Die Pflicht zur Mängelbeseitigung entfällt ferner, wenn nach Gefahrenübergang vom Kunden oder Dritten eine Änderung an den Liefergegenständen vorgenommen wurde oder wenn der Kunde die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen nicht eingehalten hat. Das Gleiche gilt bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, es sei denn insoweit, als der Kunde zur Zurückbehaltung berechtigt ist bei einem Mangel, zu dessen Beseitigung die Guido Schmitz RaumForm33 zweifelsfrei verpflichtet ist.

d) Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnützung, ferner nicht auf Schäden, die auf dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten ohne Verschulden von Guido Schmitz RaumForm33 entstehen. Wenn Guido Schmitz RaumForm33 nicht in der erforderlichen Weise Zeit und Gelegenheit zur Instandsetzung, zum Austausch oder zur Neuerbringung gegeben wird, entfällt die Mängelhaftung von Guido Schmitz RaumForm33. Für die Brauchbarkeit der Liefergegenstände für vom Verwender vorgesehene über den gewöhnlichen Nutzungszweck hinausgehende Funktionen übernimmt Guido Schmitz RaumForm33 keine Verpflichtung bzw. Haftung.

e) Für Nacherfüllungsarbeiten und Ersatzstücke haftet Guido Schmitz RaumForm33 im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefer- oder Leistungsgegenstand und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefer- bzw. Leistungsgegenstand geltenden Gewährleistungsfrist. Eine weitergehende Gewährleistung und Haftung ist gegenüber dem Kunden im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, dies gilt insbesondere für Wandlung, Minderung und Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern sie gem. diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich anerkannt werden. Der Kunde hat das Recht zur Wandlung, wenn eine wiederholte Nacherfüllung wegen der gleichen Fehlerursache erfolglos bleibt.

8.2

Besondere Bestimmungen für temporäre Einrichtungen/Mieteinrichtungen nachstehend:

Der Kunde ist berechtigt, den Kaufpreis/ Mietpreis verhältnismäßig nach Ziffer 4.7 zu mindern, jedoch nur für den Zeitraum, bis zu dem Guido Schmitz RaumForm33 den Mangel behoben, bzw. Ersatz geliefert hat. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Sachmängel, die den Verwendungszweck nur unerheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Minderung. Die Gewährleistungspflicht trifft Guido Schmitz RaumForm33 nur, wenn der Kunde erkennbare Mängel sofort bei Abnahme, nicht erkennbare Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich rügt. Die Abnahme gilt als erfolgt durch Ingebrauchnahme des Werkes.

9. Schadenersatzansprüche, weitergehende Haftung, höhere Gewalt

9.1

Neben der in Ziffer 10 beschriebenen Haftung für Mängel übernimmt Guido Schmitz RaumForm33 keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, insbesondere für nicht an den Liefergegenständen selbst entstandene, es sei denn, der Schaden ist durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Guido Schmitz RaumForm33 , seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht.

9.2

Schadenersatzansprüche des Kunden aus Vertragsverletzung – auch aufgrund eines Beratungs- oder Planungsvertrages, der neben dem Kauf-, Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wird oder als abgeschlossen gilt – , aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Guido Schmitz RaumForm33 oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder von Guido Schmitz RaumForm33 zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind unter Ausschluss mittelbarer Schäden beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden, es sei denn, Guido Schmitz RaumForm33 trifft grobes Verschulden.

9.3

Die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung oder die Nichtbelieferung durch Lieferanten von Guido Schmitz RaumForm33 hat Guido Schmitz RaumForm33 unter Ziffer 4.3 genannten Voraussetzung nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Guido Schmitz RaumForm33 von seiner Leistungspflicht befreit.

9.4

Guido Schmitz RaumForm33 kann nicht haftbar gemacht werden wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses darstellt, das außerhalb der Verantwortung von Guido Schmitz RaumForm33 liegt. Dazu gehören insbesondere jegliche Art höherer Gewalt, die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, eine Genehmigung oder anderen Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosion, Überschwemmung; Ausfall von Maschinen; Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen; Knappheit von Material; Verkehrsstockungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Lieferschwierigkeiten von Zulieferern und Herstellern, Energieeinschränkungen, Krieg, Aufstand.

10. Fehlverhalten des Kunden

Hat der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten und weist er nicht nach, dass Guido Schmitz RaumForm33 ein Schaden nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist, so berechnet Guido Schmitz RaumForm33 – vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch Guido Schmitz RaumForm33 – 25 % der Nettoauftragssumme. Dies gilt auch für die Bemessung einer etwaigen Abstandssumme, falls Guido Schmitz RaumForm33 einer Vertragsaufhebung unter Vorbehalt des Schadensersatzes zustimmt.

11. Kündigung

11.1

Das Recht zur ordentlichen Vertragskündigung durch den Kunden ist ausgeschlossen, insbesondere findet § 649 BGB keine Anwendung.

11.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungsverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.

11.3

Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch Guido Schmitz RaumForm33 oder des Rücktritts aus vom Kunden zu vertretenden Gründen ist Guido Schmitz RaumForm33 berechtigt, die Höhe des Schadensersatzes im Verhältnis der schon erbrachten Leistung, mindestens aber 40% des Auftragswertes in Anspruch zu nehmen. Dem Kunden bleibt unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

12.1

Die Vertragsbeziehungen zwischen Guido Schmitz RaumForm33 und Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Privatrechts oder der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

12.2

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist München.

12.3

Soweit gesetzlich zulässig, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.

12.4

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Die ungültige wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die ihr in zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

13 gesonderte Bestimmungen zu Pop Up Store Vermittlung

§ 1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG Pop Up Store Vermittung

(1) Die RaumForm33 Guido Schmitz (hiernach als „RaumForm33“ bezeichnet) vermittelt Kurzzeitmietverträge für Handels- und Gewerbeflächen (hiernach als „Spaces“ und/oder „Handelsfläche“ bezeichnet) zwischen Vermietern von Handels- und Gewerbeflächen (hiernach als „Vermieter“ bezeichnet) und Nutzern dieser Flächen, u.a. Gastronomen, Einzelhändler, Künstler, Veranstalter und andere Aussteller (hiernach als „Mieter“ bezeichnet).

(2) RaumForm33 vermittelt Kurzzeitmietverträge ausschließlich zwischen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Websites raumform33.de und weiteren („Websites“), die Nutzung der lokalen und mobilen Anwendungen von RaumForm33 sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Dienstleistungen von RaumForm33.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen sowohl zwischen RaumForm33 und Vermietern als auch zwischen RaumForm33 und potentiellen Mietern.

§ 3. ABLAUF DES VERMITTLUNGSVORGANGS

Schritt 1: Space listen

(1) Vermieter können über eine Eingabemaske Handelsflächen auf der Plattform von RaumForm33 zur Vermietung anbieten („Space listen“). Hierzu werden die wesentlichen Merkmale der Handelsfläche gespeichert, um potentielle Mieter auf der Plattform von RaumForm33 über das Angebot („Listing“) umfassend zu informieren. Vermieter geben in diesem Schritt insbesondere den Mietzins – in Bezug auf einen bestimmten Zeitraum – an.

Schritt 2: Anfrage senden

(2) Potentielle Mieter, die an einer gelisteten Handelsfläche interessiert sind, können unter Verwendung der Plattform von RaumForm33 eine Anfrage an den jeweiligen Vermieter der Handelsfläche senden. Hierbei ist insbesondere der gewünschte Mietzeitraum anzugeben. Der im Listing angezeigte Mietpreis setzt sich zusammen aus dem vom Vermieter angegebenen Mietzins, einer an RaumForm33 zu zahlenden Vermittlungsprovision (siehe hierzu § 5 dieser Bedingungen) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Mit dem Absenden der Anfrage eines potentiellen Mieters kommt zwischen diesem und RaumForm33 ein Vermittlungsvertrag zustande. Hierdurch verpflichtet sich der potentielle Mieter für den Fall eines durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschlusses eine Vermittlungsprovision zu entrichten.

Mit dem Absenden der Anfrage eines potentiellen Mieters kommt zwischen diesem und RaumForm33 ein Vermittlungsvertrag zustande. Hierdurch verpflichtet sich der potentielle Mieter für den Fall eines durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschlusses die im Listing enthaltene Vermittlungsprovision zu entrichten. Sämtliche Anfragen potentieller Mieter in Bezug auf eine gelistete Handelsfläche werden von RaumForm33 an den jeweiligen Vermieter der Fläche weitergeleitet. Hierzu übermittelt RaumForm33 den angefragten Mietzeitraum und allgemeine Angaben zu dem potentiellen Mieter und dessen Geschäftsmodell an den Vermieter. RaumForm33 filtert Anfragen potentieller Mieter grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht für Anfragen, wenn diese evident Rechte Dritter verletzen, wenn sie eindeutige Hinweise darauf enthalten, dass die Provisionspflicht des potentiellen Mieters gegenüber RaumForm33 umgangen werden soll oder wenn sie von einem Nutzer gestellt werden, der von der Nutzung der Dienste von RaumForm33 ausgeschlossen ist.

Schritt 3: Rückmeldung des Vermieters

(3) Nach Zuleitung der Anfrage des potentiellen Mieters an den Vermieter teilt dieser RaumForm33 innerhalb von 10 Tagen mit, ob RaumForm33einen Vertragsschluss mit dem potentiellen Mieter herbeiführen soll. Diese 10-Tages Frist beginnt mit Absendung der Mitteilung von RaumForm33 an den Vermieter. Wird die Mitteilung erst nach 15:00 Uhr versendet, so beginnt die Frist um 15:00 Uhr des folgenden Werktags.

Lehnt der Vermieter einen Vertragsschluss ab, wird RaumForm33 dies dem potentiellen Mieter mitteilen. Eine entsprechende Mitteilung erhält der potentielle Mieter auch in dem Fall, dass eine Rückmeldung seitens des Vermieters innerhalb der oben genannten Frist von 10 Tagen unterblieben ist.

Schritt 4: Bestätigung / Vertragsschluss

Für den Fall, dass der Vermieter RaumForm33 innerhalb der oben genannten Frist mitteilt, dass ein Vertragsschluss herbeigeführt werden soll, stellt RaumForm33 eine Internetseite bereit (auf der insbesondere auch die vollständigen Kontaktdaten des jeweiligen Vertragspartners einsehbar sind) und auf der Vermieter und potentieller Mieter innerhalb von 72 Stunden ab Freischaltung der Internetseite eine auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung abgeben können. Den Link zu der Internetseite stellt B RaumForm33 gesondert zur Verfügung. Geht der Link einer Vertragspartei nach 18:00 Uhr zu, so beginnt für die 72 Stunden Frist erst ab 15:00 Uhr des darauffolgenden Werktages.

Geben sowohl Vermieter als auch potentieller Mieter über die von RaumForm33 bereitgestellte Internetseite entsprechende Willenserklärungen ab, wird RaumForm33 die am Mietvertrag Beteiligten hierüber über die oben genannte Internetseite informieren.

$ 4 ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN

(1) Der Mietvertrag über eine Handelsfläche kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und Mieter zustande. RaumForm33 stellt lediglich eine Plattform zur Verfügung, die den Vertragsschluss zwischen Vermieter und Mieter erleichtert.

(2) Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt in Schritt 4 des Vermittlungsvorgangs (§ 3 Absatz 4 dieser Bedingungen) zustande. Die zeitlich früher abgegebene, auf Abschluss des Mietvertrags gerichtete Willenserklärung ist der Antrag, die zeitlich später abgegebene Willenserklärung ist deren Annahme. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme bei RaumForm33 zustande. Vermieter und Mieter schließen diesen Mietvertrag in eigener rechtlicher Verantwortung.

(3) Nach Vertragsschluss werden Vermieter und Mieter von RaumForm33 über den Vertragsschluss gesondert informiert. RaumForm33 stellt Vermieter und Mieter hierzu nach Vertragsschluss einen Mietvertrag mit den zuvor abgefragten, für einen Mietvertrag wesentlichen Regelungen zur Verfügung. Hierzu werden die vom Vermieter im Schritt „Space listen“ sowie die vom Mieter im Schritt „Anfrage senden“ eingegebenen Informationen verwendet.

(4) Zum Zwecke des Vertragsschlusses nach vorstehendem Absatz sowie nach § 3 Absatz 4 dieser Bedingungen

–          bevollmächtigt der Vermieter RaumForm33 zur Entgegennahme der Willenserklärung, die von dem Mieter abgegeben wird,

–          bevollmächtigt der Mieter RaumForm33 zur Entgegennahme der Willenserklärung, die von dem Vermieter abgegeben wird.

(5) Die Fälligkeit der Miete sowie die Abwicklung der Zahlungen der Miete wird durch § 7 dieser Bedingungen näher geregelt.

§ . GEBÜHREN

(1) Für einen durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschluss ist der Mieter verpflichtet, an RaumForm33 eine Gebühr zu entrichten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der vereinbarte kumulierte Netto-Mietzins  bzw. für den Fall, dass der Vermieter nicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer berechtigt ist, der vereinbarte kumulierte Mietzins . Zur Ermittlung des kumulierten (Netto-)Mietzinses werden alle Mietzahlungen des Mieters an den Vermieter addiert, die bei vollständiger Durchführung des Mietvertrages über den vorgesehenen Zeitraum anfallen würden. Der Anspruch auf die Gebühr entsteht mit Abschluss des Mietvertrages einheitlich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.

Die Höhe der Gebühr beträgt 5 % vom berechneten (Netto-)Mietzins. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt 50 Euro netto.

Die Höhe der Vergütung von Vermittlungen, kann von dieser Regelung abweichen und wird individuell kommuniziert.

(2) Für einen durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschluss ist der Verieter verpflichtet, an RaumForm33 eine Gebühr zu entrichten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der vereinbarte kumulierte Netto-Mietzins  bzw. für den Fall, dass der Vermieter nicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer berechtigt ist, der vereinbarte kumulierte Mietzins . Zur Ermittlung des kumulierten (Netto-)Mietzinses werden alle Mietzahlungen des Mieters an den Vermieter addiert, die bei vollständiger Durchführung des Mietvertrages über den vorgesehenen Zeitraum anfallen würden. Der Anspruch auf die Gebühr entsteht mit Abschluss des Mietvertrages einheitlich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.

Die Höhe der Gebühr beträgt 10 % vom berechneten (Netto-)Mietzins. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt 50 Euro netto.

Die Höhe der Vergütung von Vermittlungen, kann von dieser Regelung abweichen und wird individuell kommuniziert.

(3) Vereinbaren Vermieter und Mieter nach Abschluss des Mietvertrages eine Erhöhung des Mietzinses oder eine befristete Verlängerung des Mietvertrages, so haben sie dies gegenüber RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen. In diesen Fällen ist der Vergütungsanspruch von RaumForm33 nach Absatz 1 vollständig neu zu berechnen. Wird von Vermieter und Mieter nach Abschluss des (Kurzzeit-) Mietvertrages ein weiterer Mietvertrag mit unbefristeter Dauer abgeschlossen, so ist dies RaumForm33 gegenüber unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch von 3,5 monatlichen Mietzinsen (netto), welche mit Abschluss des unbefristeten Mietvertrags an RaumForm33 zu entrichten sind.

(4) Die Vertragserklärung, durch welche die unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines Mietvertrags stehende Zahlungspflicht des Mieters begründet wird, gibt der Mieter in Schritt 2 („Anfrage senden“) des Vermittlungsvorgangs ab (§ 3 Absatz 2 dieser Bedingungen). Die Höhe der anfallenden Vergütung wird vor Abgabe der entsprechenden Willenserklärung durch den Mieter separat ausgewiesen. RaumForm33wird nach Prüfung der Anfrage gesondert die Annahme erklären oder die Ablehnung mitteilen.

(5) Ein durch RaumForm33 vermittelter Vertragsschluss liegt vor, wenn dieser unter Verwendung der Plattform von RaumForm33 nach dem in § 3 dieser Bedingungen beschriebenen Verfahren zustande kommt. Als durch RaumForm33 vermittelt gilt ferner jeder Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter über die gelistete Handelsfläche, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten ab Übermittlung der Anfrage des potentiellen Mieters an RaumForm33 zustande kommt. Fällt der in der Anfrage angegebene Mietzeitraum nicht oder nicht vollständig in diese Sechs-Monats-Frist, so gilt darüber hinaus jeder Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter über die gelistete Handelsfläche als durch RaumForm33 vermittelt, wenn ein solcher Vertrag bis zu drei Monate nach dem in der Anfrage angegebenen Ende des Mietzeitraums zustande kommt; der nach dem vorstehenden Satz maßgebliche Fristbeginn (Übermittlung der Anfrage des potentiellen Mieters) bleibt hiervon unberührt.

(6) Die Fälligkeit der Gebühr sowie die Abwicklung der Zahlungen wird durch § 7 dieser Bedingungen näher geregelt.

§ 6 UMGEHUNG DER GEBÜHR

(1) Vermieter und Mieter verpflichten sich, Mietverträge über bei RaumForm33gelistete Handelsflächen nicht unter Umgehung der Vergütungspflicht nach § 5 dieser Bedingungen abzuschließen.

(2) Gilt ein zwischen Vermieter und Mieter geschlossener Mietvertrag gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 oder § 5 Absatz 3 Satz 3 dieser Bedingungen als durch RaumForm33 vermittelt und wurde dieser nicht nach dem in § 3 dieser Bedingungen beschriebenen Verfahren abgeschlossen, so haben die Parteien des Mietvertrages den Vertragsschluss gegenüber RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist RaumForm33 berechtigt,

–          Vermieter und Mieter zeitweilig nach alleinigem Ermessen von RaumForm33den Zugang zu den Websites von RaumForm33 zu sperren,

–          Die mit Vermieter und Mieter bestehenden Vermittlungsverträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie

–          von Vermieter und Mieter jedweden Schaden (einschließlich entgangener Gewinn) ersetzt zu verlangen, der RaumForm33 durch die Umgehung entstanden ist und noch entstehen wird.

Nach einer Sperrung behält sich RaumForm33 vor, die betreffende Person (Vermieter und/oder Mieter) erst dann wieder für die Nutzung der Websites freizuschalten, wenn alle Vergütungs-Außenstände oder andere Ansprüche von

13 gesonderte Bestimmungen zu Pop Up Store Vermittlung

§ 1. LEISTUNGSBESCHREIBUNG Pop Up Store Vermittung

(1) Die RaumForm33 Guido Schmitz (hiernach als „RaumForm33“ bezeichnet) vermittelt Kurzzeitmietverträge für Handels- und Gewerbeflächen (hiernach als „Spaces“ und/oder „Handelsfläche“ bezeichnet) zwischen Vermietern von Handels- und Gewerbeflächen (hiernach als „Vermieter“ bezeichnet) und Nutzern dieser Flächen, u.a. Gastronomen, Einzelhändler, Künstler, Veranstalter und andere Aussteller (hiernach als „Mieter“ bezeichnet).

(2) RaumForm33 vermittelt Kurzzeitmietverträge ausschließlich zwischen Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

(3) Raumform33 behält sich das Rech vor Anfragen nicht zu bearbeiten. Dazu gehören insbesondere Anfragen von politischen Parteien, religiösen oder nicht religiösen Vereinigungen oder Vereinen.

§ 2 GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Websites raumform33.de und weiteren („Websites“), die Nutzung der lokalen und mobilen Anwendungen von RaumForm33 sowie die Inanspruchnahme von sonstigen Dienstleistungen von RaumForm33.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen sowohl zwischen RaumForm33 und Vermietern als auch zwischen RaumForm33 und potentiellen Mietern.

§ 3. ABLAUF DES VERMITTLUNGSVORGANGS

Schritt 1: Space listen

(1) Vermieter können über eine Eingabemaske Handelsflächen auf der Plattform von RaumForm33 zur Vermietung anbieten („Space listen“). Hierzu werden die wesentlichen Merkmale der Handelsfläche gespeichert, um potentielle Mieter auf der Plattform von RaumForm33 über das Angebot („Listing“) umfassend zu informieren. Vermieter geben in diesem Schritt insbesondere den Mietzins – in Bezug auf einen bestimmten Zeitraum – an.

Schritt 2: Anfrage senden

(2) Potentielle Mieter, die an einer gelisteten Handelsfläche interessiert sind, können unter Verwendung der Plattform von RaumForm33 eine Anfrage an den jeweiligen Vermieter der Handelsfläche senden. Hierbei ist insbesondere der gewünschte Mietzeitraum anzugeben. Der im Listing angezeigte Mietpreis setzt sich zusammen aus dem vom Vermieter angegebenen Mietzins, einer an RaumForm33 zu zahlenden Vermittlungsprovision (siehe hierzu § 5 dieser Bedingungen) sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Mit dem Absenden der Anfrage eines potentiellen Mieters kommt zwischen diesem und RaumForm33 ein Vermittlungsvertrag zustande. Hierdurch verpflichtet sich der potentielle Mieter für den Fall eines durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschlusses eine Vermittlungsprovision zu entrichten.

Mit dem Absenden der Anfrage eines potentiellen Mieters kommt zwischen diesem und RaumForm33 ein Vermittlungsvertrag zustande. Hierdurch verpflichtet sich der potentielle Mieter für den Fall eines durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschlusses die im Listing enthaltene Vermittlungsprovision zu entrichten. Sämtliche Anfragen potentieller Mieter in Bezug auf eine gelistete Handelsfläche werden von RaumForm33 an den jeweiligen Vermieter der Fläche weitergeleitet. Hierzu übermittelt RaumForm33 den angefragten Mietzeitraum und allgemeine Angaben zu dem potentiellen Mieter und dessen Geschäftsmodell an den Vermieter. RaumForm33 filtert Anfragen potentieller Mieter grundsätzlich nicht. Dies gilt nicht für Anfragen, wenn diese evident Rechte Dritter verletzen, wenn sie eindeutige Hinweise darauf enthalten, dass die Provisionspflicht des potentiellen Mieters gegenüber RaumForm33 umgangen werden soll oder wenn sie von einem Nutzer gestellt werden, der von der Nutzung der Dienste von RaumForm33 ausgeschlossen ist.

Schritt 3: Rückmeldung des Vermieters

(3) Nach Zuleitung der Anfrage des potentiellen Mieters an den Vermieter teilt dieser RaumForm33 innerhalb von 10 Tagen mit, ob RaumForm33einen Vertragsschluss mit dem potentiellen Mieter herbeiführen soll. Diese 10-Tages Frist beginnt mit Absendung der Mitteilung von RaumForm33 an den Vermieter. Wird die Mitteilung erst nach 15:00 Uhr versendet, so beginnt die Frist um 15:00 Uhr des folgenden Werktags.

Lehnt der Vermieter einen Vertragsschluss ab, wird RaumForm33 dies dem potentiellen Mieter mitteilen. Eine entsprechende Mitteilung erhält der potentielle Mieter auch in dem Fall, dass eine Rückmeldung seitens des Vermieters innerhalb der oben genannten Frist von 10 Tagen unterblieben ist.

Schritt 4: Bestätigung / Vertragsschluss

Für den Fall, dass der Vermieter RaumForm33 innerhalb der oben genannten Frist mitteilt, dass ein Vertragsschluss herbeigeführt werden soll, stellt RaumForm33 eine Internetseite bereit (auf der insbesondere auch die vollständigen Kontaktdaten des jeweiligen Vertragspartners einsehbar sind) und auf der Vermieter und potentieller Mieter innerhalb von 72 Stunden ab Freischaltung der Internetseite eine auf Abschluss eines Mietvertrages gerichtete Willenserklärung abgeben können. Den Link zu der Internetseite stellt B RaumForm33 gesondert zur Verfügung. Geht der Link einer Vertragspartei nach 18:00 Uhr zu, so beginnt für die 72 Stunden Frist erst ab 15:00 Uhr des darauffolgenden Werktages.

Geben sowohl Vermieter als auch potentieller Mieter über die von RaumForm33 bereitgestellte Internetseite entsprechende Willenserklärungen ab, wird RaumForm33 die am Mietvertrag Beteiligten hierüber über die oben genannte Internetseite informieren.

$ 4 ABSCHLUSS VON MIETVERTRÄGEN

(1) Der Mietvertrag über eine Handelsfläche kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Vermieter und Mieter zustande. RaumForm33 stellt lediglich eine Plattform zur Verfügung, die den Vertragsschluss zwischen Vermieter und Mieter erleichtert.

(2) Der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt in Schritt 4 des Vermittlungsvorgangs (§ 3 Absatz 4 dieser Bedingungen) zustande. Die zeitlich früher abgegebene, auf Abschluss des Mietvertrags gerichtete Willenserklärung ist der Antrag, die zeitlich später abgegebene Willenserklärung ist deren Annahme. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahme bei RaumForm33 zustande. Vermieter und Mieter schließen diesen Mietvertrag in eigener rechtlicher Verantwortung.

(3) Nach Vertragsschluss werden Vermieter und Mieter von RaumForm33 über den Vertragsschluss gesondert informiert. RaumForm33 stellt Vermieter und Mieter hierzu nach Vertragsschluss einen Mietvertrag mit den zuvor abgefragten, für einen Mietvertrag wesentlichen Regelungen zur Verfügung. Hierzu werden die vom Vermieter im Schritt „Space listen“ sowie die vom Mieter im Schritt „Anfrage senden“ eingegebenen Informationen verwendet.

(4) Zum Zwecke des Vertragsschlusses nach vorstehendem Absatz sowie nach § 3 Absatz 4 dieser Bedingungen

–          bevollmächtigt der Vermieter RaumForm33 zur Entgegennahme der Willenserklärung, die von dem Mieter abgegeben wird,

–          bevollmächtigt der Mieter RaumForm33 zur Entgegennahme der Willenserklärung, die von dem Vermieter abgegeben wird.

(5) Die Fälligkeit der Miete sowie die Abwicklung der Zahlungen der Miete wird durch § 7 dieser Bedingungen näher geregelt.

§ . GEBÜHREN

(1) Für einen durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschluss ist der Mieter verpflichtet, an RaumForm33 eine Gebühr zu entrichten. Dies gilt auch für Folgevermietungen.

Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der vereinbarte kumulierte Netto-Mietzins  bzw. für den Fall, dass der Vermieter nicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer berechtigt ist, der vereinbarte kumulierte Mietzins . Zur Ermittlung des kumulierten (Netto-)Mietzinses werden alle Mietzahlungen des Mieters an den Vermieter addiert, die bei vollständiger Durchführung des Mietvertrages über den vorgesehenen Zeitraum anfallen würden. Der Anspruch auf die Gebühr entsteht mit Abschluss des Mietvertrages einheitlich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.

Die Höhe der Gebühr beträgt 10 % vom berechneten (Netto-)Mietzins. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt 50 Euro netto.
Die Höhe der Vergütung von Vermittlungen, kann von dieser Regelung abweichen und wird individuell kommuniziert.

(2) Für einen durch RaumForm33 vermittelten Vertragsschluss ist der Verieter verpflichtet, an RaumForm33 eine Gebühr zu entrichten.

Berechnungsgrundlage für die Gebühr ist der vereinbarte kumulierte Netto-Mietzins  bzw. für den Fall, dass der Vermieter nicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer berechtigt ist, der vereinbarte kumulierte Mietzins . Zur Ermittlung des kumulierten (Netto-)Mietzinses werden alle Mietzahlungen des Mieters an den Vermieter addiert, die bei vollständiger Durchführung des Mietvertrages über den vorgesehenen Zeitraum anfallen würden. Der Anspruch auf die Gebühr entsteht mit Abschluss des Mietvertrages einheitlich für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses.

Die Höhe der Gebühr beträgt 10 % vom berechneten (Netto-)Mietzins. Die Mindesthöhe der Gebühr beträgt 50 Euro netto.

(3) Vereinbaren Vermieter und Mieter nach Abschluss des Mietvertrages eine Erhöhung des Mietzinses oder eine befristete Verlängerung des Mietvertrages, so haben sie dies gegenüber RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen. In diesen Fällen ist der Vergütungsanspruch von RaumForm33 nach Absatz 1 vollständig neu zu berechnen. Wird von Vermieter und Mieter nach Abschluss des (Kurzzeit-) Mietvertrages ein weiterer Mietvertrag mit unbefristeter Dauer abgeschlossen, so ist dies RaumForm33 gegenüber unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch von 3,5 monatlichen Mietzinsen (netto), welche mit Abschluss des unbefristeten Mietvertrags an RaumForm33 zu entrichten sind.

Wird von Vermieter und Mieter nach Abschluss des (Kurzzeit-) Mietvertrages ein weiterer Mietvertrag mit befristeter Dauer abgeschlossen, so ist dies RaumForm33 gegenüber unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall besteht ein Vergütungsanspruch von 10 % vom berechneten (Netto-)Mietzins., welche mit Abschluss des unbefristeten Mietvertrags an RaumForm33 zu entrichten sind.

Die Höhe der Vergütung von Vermittlungen, kann von dieser Regelung abweichen und wird individuell kommuniziert.

(4) Die Vertragserklärung, durch welche die unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines Mietvertrags stehende Zahlungspflicht des Mieters begründet wird, gibt der Mieter in Schritt 2 („Anfrage senden“) des Vermittlungsvorgangs ab (§ 3 Absatz 2 dieser Bedingungen). Die Höhe der anfallenden Vergütung wird vor Abgabe der entsprechenden Willenserklärung durch den Mieter separat ausgewiesen. RaumForm33wird nach Prüfung der Anfrage gesondert die Annahme erklären oder die Ablehnung mitteilen.

(5) Ein durch RaumForm33 vermittelter Vertragsschluss liegt vor, wenn dieser unter Verwendung der Plattform von RaumForm33 nach dem in § 3 dieser Bedingungen beschriebenen Verfahren zustande kommt. Als durch RaumForm33 vermittelt gilt ferner jeder Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter über die gelistete Handelsfläche, wenn dieser innerhalb von sechs Monaten ab Übermittlung der Anfrage des potentiellen Mieters an RaumForm33 zustande kommt. Fällt der in der Anfrage angegebene Mietzeitraum nicht oder nicht vollständig in diese Sechs-Monats-Frist, so gilt darüber hinaus jeder Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter über die gelistete Handelsfläche als durch RaumForm33 vermittelt, wenn ein solcher Vertrag bis zu drei Monate nach dem in der Anfrage angegebenen Ende des Mietzeitraums zustande kommt; der nach dem vorstehenden Satz maßgebliche Fristbeginn (Übermittlung der Anfrage des potentiellen Mieters) bleibt hiervon unberührt.

(6) Die Fälligkeit der Gebühr sowie die Abwicklung der Zahlungen wird durch § 7 dieser Bedingungen näher geregelt.

§ 6 UMGEHUNG DER GEBÜHR

(1) Vermieter und Mieter verpflichten sich, Mietverträge über bei RaumForm33gelistete Handelsflächen nicht unter Umgehung der Vergütungspflicht nach § 5 dieser Bedingungen abzuschließen.

(2) Gilt ein zwischen Vermieter und Mieter geschlossener Mietvertrag gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 oder § 5 Absatz 3 Satz 3 dieser Bedingungen als durch RaumForm33 vermittelt und wurde dieser nicht nach dem in § 3 dieser Bedingungen beschriebenen Verfahren abgeschlossen, so haben die Parteien des Mietvertrages den Vertragsschluss gegenüber RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist RaumForm33 berechtigt,

–          Vermieter und Mieter zeitweilig nach alleinigem Ermessen von RaumForm33den Zugang zu den Websites von RaumForm33 zu sperren,

–          Die mit Vermieter und Mieter bestehenden Vermittlungsverträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie

–          von Vermieter und Mieter jedweden Schaden (einschließlich entgangener Gewinn) ersetzt zu verlangen, der RaumForm33 durch die Umgehung entstanden ist und noch entstehen wird.

Nach einer Sperrung behält sich RaumForm33 vor, die betreffende Person (Vermieter und/oder Mieter) erst dann wieder für die Nutzung der Websites freizuschalten, wenn alle Vergütungs-Außenstände oder andere Ansprüche von Guido Schmitz RaumForm33 ausgeglichen sind. In besonderen Fällen behält sich RaumForm33 vor, die betreffende Person erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für weitere Buchungen wieder freizuschalten.

§ 7 ZAHLUNGSABWICKLUNG; FÄLLIGKEIT VON ZAHLUNGEN

(1)      Kommt ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter auf Vermittlung von RaumForm33 zustande, stellt sowohl der Vermieter den vereinbarten Mietzins und evtl. anfallende zusätzliche Kosten, als auch RaumForm33 die Gebühr nach § 5 dieser Bedingungen dem Mieter jeweils getrennt in Rechnung.

(2)      Die durch RaumForm33 gestellte Rechnung ist (soweit nicht anders vereinbart) innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzüge zu zahlen.

(3)      Vereinbarungen über die Zahlung des Mietzinses und weiteren Kosten zwischen Vermieter und Mieter können von der von RaumForm33 gestellten Rechnung über die Gebühr nach § 5 dieser Vereinbarung abweichen. Die Rechnungsstellung steht in Verantwortung des Vermieters.

§ 8 LISTING

(1) Vermieter sind verpflichtet, beim Listen von Flächene sämtliche Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass zur Verfügung gestelltes Bildmaterial im Einklang mit den Vorschriften des Urheber- und Kennzeichenrechts verwendet werden darf.

(2) Vermieter willigen mit der Freischaltung von Listings ein, dass RaumForm33 die bereitgestellten Informationen einschließlich Namen, Logos, Zeichnungen und Fotos zu Werbezwecken vervielfältigt, an beliebigen Stellen außerhalb der Plattform von RaumForm33 öffentlich zugänglich macht und in sonstiger Weise verwendet. Ferner willigen Vermieter darin ein, dass RaumForm33 Namen, Marken und sonstige Informationen zum Zweck der Schlagwortwerbung (sog. „Keyword Advertising“, z. B. Google AdWords) und der Suchmaschinenoptimierung (sog. „Search Engine Optimization“) entweder selbst einsetzt oder zu diesem Zweck an Dritte weitergibt.

(3) Vermieter sind verpflichtet, während des Bestehens des Listings einer Handelsfläche keine Makler im Hinblick auf die Vermittlung eines Kurzzeitmietvertrags zu beauftragen. Wenn bereits vor Freischalten eines Listings auf den Websites von RaumForm33 Makler mit der Vermittlung von Kurzzeitmietverträgen für die gelistete Handelsfläche beauftragt wurden, so ist der Vermieter verpflichtet, dies RaumForm33 unverzüglich mitzuteilen und mit RaumForm33 zu kooperieren, um Komplikationen wie „Überbuchungen“ (ein Mieter bucht eine Handelsfläche über RaumForm33, die bereits „offline“ an andere Mieter vergeben wurde) möglichst von vornherein auszuschließen.

(4) Der Vermieter garantiert auch im Verhältnis zum Mieter die über die Websites von RaumForm33 abgeschlossenen Mietverträge zu akzeptieren. Dem Mieter wird die gemietete Handelsfläche zu den vereinbarten Bedingungen und den im Vertrag angegebenen Ausstattungsmerkmalen garantiert. Diese Verpflichtung besteht insbesondere auch dann, wenn es der Vermieter versäumt hat, die Zeiträume, in denen die von ihm angegebene Handelsfläche gemietet werden kann, korrekt zu listen, und es daher zu „Überbuchungen“ gekommen ist.

(5) Sollte es zu einer Kollision von Mietern kommen, und der Vermieter das Zurverfügungstellen der gemieteten Handelsfläche daher ablehnen, so ist RaumForm33 unverzüglich hierüber zu informieren. Mehrkosten, die durch Reklamationen zur Qualität der Handelsfläche oder zu nicht vertraglich bzw. nicht aktuell vereinbarten Mietzinsen oder durch „Überbuchung“ entstehen, sind dem betroffenen Mieter direkt vom Vermieter zu erstatten. Sollte RaumForm33 gegenüber dem Mieter in Vorleistung treten, werden dem Vermieter die entstandenen Mehrkosten durch RaumForm33 in Rechnung gestellt. Der Anspruch von RaumForm33 auf die Gebühr bleibt in allen Fällen hiervon unberührt.

(6) Vermieter sind berechtigt, einen gelisteten Space jederzeit ohne die Angabe von Gründen von der Plattform von RaumForm33 zu entfernen. Die vom Vermieter zur Erstellung des Listings angegebenen Informationen werden von RaumForm33 umgehend von den frei zugänglichen Internetseiten entfernt. RaumForm33 behält sich das Recht vor, in diesem Fall auf eigene Kosten Nachforschungen hinsichtlich etwaiger Umgehungen der Gebühr anzustellen.

§ 9  ÄNDERUNG UND VORZEITIGE BEENDIGUNG DES MIETVERTRAGES

(1) Vermieter und Mieter können einen geschlossenen Mietvertrag jederzeit ändern. Gegenüber RaumForm33 können sie sich auf solche Vertragsänderungen nicht berufen, durch welche die Gebühr gegenüber RaumForm33 nach § 5 dieser Bedingungen gemindert würde.

(2) Durch eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages wird die vom Mieter an RaumForm33 zu zahlende Gebühr nicht berührt. Die Fälligkeit der Gebühr bestimmt sich in diesem Fall nach § 7 Absatz 4 Satz 4 dieser Bedingungen.

(3) Änderungen des Mietvertrages und dessen vorzeitige Beendigung sind RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die RaumForm33 infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht nach Satz 1 entstehen, haften Vermieter und Mieter gesamtschuldnerisch.

$ 10 VERANTWORTLICHKEIT VON RAUMFORM33

(1) RaumForm33 haftet im Geltungsbereich dieser Bedingungen uneingeschränkt für Schäden, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RaumForm33 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RaumForm33 beruht. In bestehenden Vertragsverhältnissen haftet RaumForm33 ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. RaumForm33 haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den Sätzen 1 und 2 genannten Pflichten.

(2) Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) RaumForm33 haftet insbesondere nicht für Schäden,

–          die aus fehlerhaften Angaben resultieren, welche von Vermietern bei der Erstellung eines Listings und von potentiellen Mietern beim Versenden von Anfragen resultieren;

–          die aus der Verwendung des von RaumForm33 bereitgestellten Mietvertrages resultieren;

–          die aus einer fehlerhaften Zahlungsabwicklung durch RaumForm33 resultieren, wenn die fehlerhafte Zahlungsabwicklung allein oder weit überwiegend auf einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 9 Absatz 3 dieser Bedingungen beruht.

§ 11 GEHEIMHALTUNG; DATENSCHUTZ

(1) Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages zur Nutzung von Informationen oder Werbemitteln verpflichten sich die Parteien gegenseitig zur Vertraulichkeit.

(2) Sie werden deshalb die ihnen übermittelten Informationen – gleicher welcher Art und gleichgültig, ob als vertraulich gekennzeichnet oder nicht – Dritten gegenüber nicht offenlegen oder sonst zugänglich machen. Dies gilt nicht für solche Informationen, die (anders als durch Verstoß gegen diesen Vertrag) öffentlich bekannt sind oder werden oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offen zu legen sind. Die Parteien werden insbesondere über die Vergütungsregelungen dieses Vertrages strengstes Stillschweigen bewahren.

(3) Gesetzliche Pflichten zur Geheimhaltung (insbesondere § 17 UWG) bleiben unberührt.

(4) Innerhalb von Vertragsverhältnissen werden die Vertragsparteien personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 12 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus mit RaumForm33 geschlossenen Verträgen, insbesondere aus den Vermittlungsverträgen, ist München, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. RaumForm33 ist in diesem Fall jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.

ausgeglichen sind. In besonderen Fällen behält sich RaumForm33 vor, die betreffende Person erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für weitere Buchungen wieder freizuschalten.

§ 7 ZAHLUNGSABWICKLUNG; FÄLLIGKEIT VON ZAHLUNGEN

(1)      Kommt ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter auf Vermittlung von RaumForm33 zustande, stellt sowohl der Vermieter den vereinbarten Mietzins und evtl. anfallende zusätzliche Kosten, als auch RaumForm33 die Gebühr nach § 5 dieser Bedingungen dem Mieter jeweils getrennt in Rechnung.

(2)      Die durch RaumForm33 gestellte Rechnung ist (soweit nicht anders vereinbart) innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzüge zu zahlen.

(3)      Vereinbarungen über die Zahlung des Mietzinses und weiteren Kosten zwischen Vermieter und Mieter können von der von RaumForm33 gestellten Rechnung über die Gebühr nach § 5 dieser Vereinbarung abweichen. Die Rechnungsstellung steht in Verantwortung des Vermieters.

§ 8 LISTING

(1) Vermieter sind verpflichtet, beim Listen von Flächene sämtliche Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen. Vermieter sind dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere dass zur Verfügung gestelltes Bildmaterial im Einklang mit den Vorschriften des Urheber- und Kennzeichenrechts verwendet werden darf.

(2) Vermieter willigen mit der Freischaltung von Listings ein, dass RaumForm33 die bereitgestellten Informationen einschließlich Namen, Logos, Zeichnungen und Fotos zu Werbezwecken vervielfältigt, an beliebigen Stellen außerhalb der Plattform von RaumForm33 öffentlich zugänglich macht und in sonstiger Weise verwendet. Ferner willigen Vermieter darin ein, dass RaumForm33 Namen, Marken und sonstige Informationen zum Zweck der Schlagwortwerbung (sog. „Keyword Advertising“, z. B. Google AdWords) und der Suchmaschinenoptimierung (sog. „Search Engine Optimization“) entweder selbst einsetzt oder zu diesem Zweck an Dritte weitergibt.

(3) Vermieter sind verpflichtet, während des Bestehens des Listings einer Handelsfläche keine Makler im Hinblick auf die Vermittlung eines Kurzzeitmietvertrags zu beauftragen. Wenn bereits vor Freischalten eines Listings auf den Websites von RaumForm33 Makler mit der Vermittlung von Kurzzeitmietverträgen für die gelistete Handelsfläche beauftragt wurden, so ist der Vermieter verpflichtet, dies RaumForm33 unverzüglich mitzuteilen und mit RaumForm33 zu kooperieren, um Komplikationen wie „Überbuchungen“ (ein Mieter bucht eine Handelsfläche über RaumForm33, die bereits „offline“ an andere Mieter vergeben wurde) möglichst von vornherein auszuschließen.

(4) Der Vermieter garantiert auch im Verhältnis zum Mieter die über die Websites von RaumForm33 abgeschlossenen Mietverträge zu akzeptieren. Dem Mieter wird die gemietete Handelsfläche zu den vereinbarten Bedingungen und den im Vertrag angegebenen Ausstattungsmerkmalen garantiert. Diese Verpflichtung besteht insbesondere auch dann, wenn es der Vermieter versäumt hat, die Zeiträume, in denen die von ihm angegebene Handelsfläche gemietet werden kann, korrekt zu listen, und es daher zu „Überbuchungen“ gekommen ist.

(5) Sollte es zu einer Kollision von Mietern kommen, und der Vermieter das Zurverfügungstellen der gemieteten Handelsfläche daher ablehnen, so ist RaumForm33 unverzüglich hierüber zu informieren. Mehrkosten, die durch Reklamationen zur Qualität der Handelsfläche oder zu nicht vertraglich bzw. nicht aktuell vereinbarten Mietzinsen oder durch „Überbuchung“ entstehen, sind dem betroffenen Mieter direkt vom Vermieter zu erstatten. Sollte RaumForm33 gegenüber dem Mieter in Vorleistung treten, werden dem Vermieter die entstandenen Mehrkosten durch RaumForm33 in Rechnung gestellt. Der Anspruch von RaumForm33 auf die Gebühr bleibt in allen Fällen hiervon unberührt.

(6) Vermieter sind berechtigt, einen gelisteten Space jederzeit ohne die Angabe von Gründen von der Plattform von RaumForm33 zu entfernen. Die vom Vermieter zur Erstellung des Listings angegebenen Informationen werden von RaumForm33 umgehend von den frei zugänglichen Internetseiten entfernt. RaumForm33 behält sich das Recht vor, in diesem Fall auf eigene Kosten Nachforschungen hinsichtlich etwaiger Umgehungen der Gebühr anzustellen.

§ 9  ÄNDERUNG UND VORZEITIGE BEENDIGUNG DES MIETVERTRAGES

(1) Vermieter und Mieter können einen geschlossenen Mietvertrag jederzeit ändern. Gegenüber RaumForm33 können sie sich auf solche Vertragsänderungen nicht berufen, durch welche die Gebühr gegenüber RaumForm33 nach § 5 dieser Bedingungen gemindert würde.

(2) Durch eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages wird die vom Mieter an RaumForm33 zu zahlende Gebühr nicht berührt. Die Fälligkeit der Gebühr bestimmt sich in diesem Fall nach § 7 Absatz 4 Satz 4 dieser Bedingungen.

(3) Änderungen des Mietvertrages und dessen vorzeitige Beendigung sind RaumForm33 unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die RaumForm33 infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht nach Satz 1 entstehen, haften Vermieter und Mieter gesamtschuldnerisch.

$ 10 VERANTWORTLICHKEIT VON RAUMFORM33

(1) RaumForm33 haftet im Geltungsbereich dieser Bedingungen uneingeschränkt für Schäden, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von RaumForm33 oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von RaumForm33 beruht. In bestehenden Vertragsverhältnissen haftet RaumForm33 ferner für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut. RaumForm33 haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den Sätzen 1 und 2 genannten Pflichten.

(2) Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(3) RaumForm33 haftet insbesondere nicht für Schäden,

–          die aus fehlerhaften Angaben resultieren, welche von Vermietern bei der Erstellung eines Listings und von potentiellen Mietern beim Versenden von Anfragen resultieren;

–          die aus der Verwendung des von RaumForm33 bereitgestellten Mietvertrages resultieren;

–          die aus einer fehlerhaften Zahlungsabwicklung durch RaumForm33 resultieren, wenn die fehlerhafte Zahlungsabwicklung allein oder weit überwiegend auf einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 9 Absatz 3 dieser Bedingungen beruht.

§ 11 GEHEIMHALTUNG; DATENSCHUTZ

(1) Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages zur Nutzung von Informationen oder Werbemitteln verpflichten sich die Parteien gegenseitig zur Vertraulichkeit.

(2) Sie werden deshalb die ihnen übermittelten Informationen – gleicher welcher Art und gleichgültig, ob als vertraulich gekennzeichnet oder nicht – Dritten gegenüber nicht offenlegen oder sonst zugänglich machen. Dies gilt nicht für solche Informationen, die (anders als durch Verstoß gegen diesen Vertrag) öffentlich bekannt sind oder werden oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten offen zu legen sind. Die Parteien werden insbesondere über die Vergütungsregelungen dieses Vertrages strengstes Stillschweigen bewahren.

(3) Gesetzliche Pflichten zur Geheimhaltung (insbesondere § 17 UWG) bleiben unberührt.

(4) Innerhalb von Vertragsverhältnissen werden die Vertragsparteien personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§ 12 RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

(1) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus mit RaumForm33 geschlossenen Verträgen, insbesondere aus den Vermittlungsverträgen, ist München, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. RaumForm33 ist in diesem Fall jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 13 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Parteien diesen Umstand von vornherein bedacht hätten.

Stand 2024