Fragen und Antworten zu Pop Up Stores
Wir haben für euch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt. Sollten noch Fragen offen bleiben meldet euch einfach.
Wir haben für euch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt. Sollten noch Fragen offen bleiben meldet euch einfach.
Was kostet das Listing?
Sämtliche Services, wie die Listung auf unserer Internet Plattform, die Vermittlung von Interessenten und Besichtigungstermine sind kostenlos. Kommt es zu einem Abschluss berechnen wir eine Servicegebühr von 10 %( auf den Nettogesamtmietpreis).
Was berechnen wir dem Vermieter ?
Kommt es zu einem Abschluss berechnen wir euch eine Servicegebühr von 10 %( auf den Nettogesamtmietpreis), sobald deure Miete eingegangen ist.
Wie läuft der Onboarding Prozess
Ihr könnt uns sämtliche Informationen zu eurer Fläche bequem in unserem online Fragebogen schicken.
Die Bilder von eurer Fläche (möglichst als .jpeg Datei, Querformat mit min 1920 px Breite) gern per Wetransfer
Wir prüfen eure Fläche und gebe euch zeitnah bescheid. Sofern Ihr eine online Listung wünscht, erstellen wir für euch die Seite und schicken euch den Link.
Der Eintrag ist für euch kostenlos.
Welche Informationen benötigen wir ?
Für eine Online Listung benötigen wir Fotos in möglichst hoher Auflösung und Informationen zu Fläche:
Adresse
qm insgesamt / qm Verkaufsfläche
Verfügbarkeit
Besonderheiten
Muss ich jede Anfrage annehmen?
Nein, alle Anfragen, so wie die Listung sind unverbindlich.
Wir klären im Vorfeld die Anfrage und das Konzept und Sie können selbst entscheiden.
Muss ich meine Fläche online anbieten
Nein. Wir können die Fläche auch nur auf Wunsch und nach vorhergehender Absprache für dedizierte Kunden anbieten.
Allerdings sind Chancen über eine Online Vermarktung wesentlich höher.
Welche Arten von Veranstaltungen können in meiner Fläche stattfinden?
Es können nur solche Veranstaltungen durchgeführt werden, für die ein Nutzungsgenehmigung vorliegt.
Sollte z.B. die Fläche nicht für den Verkauf und Verzehr von Speisen lizensiert sein und ein Pop-Up Restaurant an diesem Standort veranstaltet werden, müsste die notwendigen Genehmigungen beantragt werden.
Mehr Infos und Beratung gibt es bei der Baukommision München
Was geschieht, wenn wir eine Anfrage für euren Space haben ?
Wir leiten die Anfrage zeitnah an euch weiter und fragen die Verfügbarkeiten ab. Die Anfragen und Interessent werden von uns im Vorfeld geprüft.
Wir behalten uns vor euch bestimmte Anfragen im Vorfeld abzulehnen (falls sie nicht euren Kriterien entsprechen, z.B. private Feiern oder Event von religiösen oder politischen Organisationen)
Wie läuft die Bezahlung der Miete ?
Ihr schließt einen Vertrag direkt mit dem Mieter und stellt eure Miete in Rechnung. In der Ausgestaltung der Zahlungsbedingungen seid Ihr völlig frei. Wir raten zu einer Fälligkeit vor Mietantritt.
Wie läuft das Vertragliche ?
Ihr schließt einen Vertrag direkt mit dem Mieter ab.
Entweder mit einem entsprechende Angebot mit AGB’s oder in Form einer Nutzungsvereinbarung, (einer zeitlich befristet Überlassung der Fläche). Das ist insb. bei längeren Mietlaufzeiten ratsam. Entsprechende Vorlagen, können wir euch schicken.
Ist meine Anfrage verbindlich?
Nein. Alle Anfragen für Flächen sind völlig unverbindlich. Erst nach der Klärung sämtlicher Details und mit der Bestätigung den Vermieter und euch wird die Buchung verbindlich.
Wie läuft die Vermittlung
Eine Fläche anfragen
Sollte euch eine Fläche aus unserem Portfolio gefallen, könnt Ihr diese anklicken und weiter Informationen zur Location auf der Webpage entnehmen. Unter Reiter Preis findet Ihr Konditionen. Falls nein, schicken wir euch diese zu.
Bei Interesse füllt das Kontaktformular aus oder ruft uns an.
Was passiert nach eurer Anfrage?
Sobald die Anfrage bei uns eingegangen ist, checken wir, ob alle wichtigen Infos enthalten sind. Falls nein kontaktieren wir euch und erfragen weitere Informationen. Sobald alle Infos vorliegen, kontaktieren wir den Inhaber / Vermieter und besprechen mit ihm die vorliegende Anfrage und Verfügbarkeit. Falls er mit dem Konzept und allen weiteren Konditionen einverstanden ist kontaktieren wir euch umgehend.
Wie wird meine Buchung bestätigt?
Zur Bestätigung der Buchung erhaltet Ihr von uns eine Mail mit der Buchungsbestätigung, der Nutzungsvereinbarung bzw. des Mietvertrages.
Die Buchung ist damit abgeschlossen und Ihr erhaltet von uns eine Rechnung mit der Servicegebühr. Die Miete bzw. das Nutzungsentgeld wird euch vom Vermieter separat in Rechnung gestellt.
Wie viel beträgt die Service Gebühr?
Unsere Service- und Vermittlungsgebühr beträgt maximal 5% des Nettogesamtmietpreises. Wichtig : Bei allen Preisen, die wir euch mitteilen, ist unsere Gebühr bereits eingerechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 EUR netto.
Wie funktioniert die Zahlung ?
Die Zahlungsabwicklung der Miete bzw. der Nutzungsgebühr läuft nicht über RaumForm33.
Wir stellen euch lediglich eine Rechnung über unsere Gebühr. (5% von der Nettogesamtmiete)
Die Mietgebühr rechnet Ihr direkt mit dem Vermieter ab. Die Zahlung erfolgt i.dR. als Vorkasse, dh. vor der Nutzung.
Insb. für langfristigere Mieten erhaltet ihr i.d.R. einen Mietvertrag oder eine Nutzungsvereinbarung, in der die Konditionen und Bestimmungen enthalten sind. Das hängt vom Vermieter ab.
Wir klären mit euch und dem Vermieter im Vorfeld alle Details.
Ist der Preis auf der Homepage der Endpreis?
Die Preise auf unserer Homepage sind immer netto zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhalten unsere Service Gebühr in Höhe von (maximal) 15% der Netto Miete. In einige Fällen sind weitere Kosten z.B. für die Endreinigung angegeben.
Die finalen Konditionen und etwaige Zusatzkosten wie z.B. für Catering werden während beim Vermieter erfragt und an dich weitergegeben.
In einigen Fällen kann es sein, das der Vermieter eine Mietkaution verlangt. dies ist meistens bei längeren Mietzeiträumen und Premium Immobilien der Fall.
Unter Umständen kann es daher vorkommen, dass sich die angegebenen Preise im Zuge final ändern.
Kann ich einen Besichtigungstermin vor ab machen ?
Ja, auf jeden Fall. Fast alle Flächen sind von uns vorab besichtigt worden. Trotzdem ist es sinnvoll die Fläche vorab in live zu sehen.
Wir können gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren und sind auch auf Wunsch persönlich mit vor Ort. Sofern es sich um eine Fläche in München handelt.
Falls eine extra Anreise zu aufwendig ist, können wir euch alternativ auch ein ‘Video Walk Trough’ anbieten.
ich bin auf eurer Homepage nicht fündig geworden. Macht eine Anfrage trotzdem Sinn?
Ja, auch wenn Ihr die passende Fläche auf unserer Webseite nicht gefunden habt, macht eine Anfrage auf jeden Fall Sinn.
Wir haben ein gutes Netzwerke und gute Kontakte, über die wir euch in vielen Fällen weitere Fläche anbieten können. Außerdem gibt es Flächen, die aus verschiedensten Gründen nicht direkt auf der Homepage einzusehen sind. Insbesondere im Premium Bereich.
Was habe ich bei dem Standort für einen Pop Up Store zu beachten
Der richtige Standort für euren Pop Up hängt von mehren Faktoren ab.
Budget
Grundsätzlich gilt, je mehr Passanten Frequenz, desto teurer die Miete, umso geringer die Verfügbarkeiten an verfügbaren Flächen.
Zielgruppenmatch
Hohe Frequenz heißt nicht zwingender weise mehr Kunden. Viele wichtiger ist der Zielgruppenmatch. Es gilt Follow you Customer.
Geht mit euren Pop Up da hin, wo eure Zielgruppe lebt, arbeitet und ausgeht. Oftmals sind gute Stadtteillagen und Szeneviertel die bessere Wahl für einen Pop Up Store.
Sichtbarkeit
Je bekannter eure Brand und je besser euch die Aktivierung eurer Community gelingt, desto weniger Sichtbarkeit benötigt Ihr.
Für Pop Up mit Event Charakter und kurzer Laufzeit z.B. für Sales Drops sind auch coole Hinterhoflocations eine gute Alternative. Sie sollten nur zentral liegen und gut erreichbar sein.
Genehmigungen & rechtliche Vorgaben
Prüfe die Nutzungsart der Fläche (z. B. ob Einzelhandel erlaubt ist – „baurechtliche Nutzungsgenehmigung“).
Sondernutzungserlaubnis nötig, wenn Teile des öffentlichen Raums genutzt werden (z. B. Außenfläche, Gehweg).
Wir beraten euch gerne bei der Standortauswahl.
Welche Flächen zu eurem Pop Up Projekt passen findet Ihr in unserem How to
Was ist ein Pop Up Store ?
Kurz und knapp:
Pop-Up Stores sind temporäre Einkaufserlebnisse.
Benötige ich einen Gewerbeschein ?
Sofern du in der Fläche ein Gewerbe betreibst, also z.B. Waren verkaufst ja.
Grundsätzlich kann jeder problemlos ein Gewerbe betreiben – er muss es nur vor Aufnahme der Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden und danach auch wieder abmelden. Ein niedergelassener Pop-Up Store ist ein sog. stehendes Gewerbe und als solches anzeigepflichtig.
Die mit in der Regel geringen Gebühren verbundene Anzeige erfolgt bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich/ Bezirk der Gewerbetreibende seinen Firmensitz hat.
Weitere Informationen zum Gerwerbeschein und der Kontakt zum Kreisverwaltungsreferat für München.
Bei gastronomischen Betrieben gibt es Besonderheiten. Wenn du Alkohol ausschenken und/oder Speisen zubereiten willst, musst du eine Konzession (Gaststättenerlaubnis) beantragen, die bei der Gewerbeanmeldung bereits vorliegen muss.
Wichtig: Bereits zubereitete Speisen darfst du ohne Erlaubnis anbieten.
Bei einer geschlossenen Gesellschaft – etwa bei eurer Eröffnungsfeier – kann Alkohol auch ohne Lizenz serviert werden.
Für Lebensmittelverkauf gibt es gerade bei der Hygiene viele Vorschriften. Informiert euch frühzeitig darüber.
Darf ich mein Pop Up auf öffentlichen Grund bewerben ( Promotion) ?
Das wird in den Städten unterschiedlich gehandhabt.
Für München gilt:
Kommerzielle Veranstaltungen sowie das Verteilen von Flyern oder sonstigen Gegenständen zu Werbezwecken sind auf öffentlichem Verkehrsgrund im Stadtgebiet München grundsätzlich nicht zulässig.
Auf privaten Grund dürft Ihr Werbung und Promotion betrieben. Daher eigne sich oftmals Freifläche in Shoppingmalls für solche Aktionen.
Wollt Ihr trotzdem euren Pop Up bewerben, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten. z.B. die Verteilung von Flyern in der Gastronomie. Schaut einfach auf unsere Pop Up Service Seite.
Wer in München Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Mehr Infos zur Sondernutzung in München und den Antrag findet Ihr hier.
In ander Städte gibt ähnliche Bestimmungen, infomiert euch am besten bei den jeweilig zuständigen Gewerbeämtern.
Wann darf ich meinen Pop Up in München öffnen ?
In den meisten Bundesländern dürfen Geschäfte werktags (Montag bis Samstag) rund um die Uhr geöffnet sein – also von 0 bis 24 Uhr. Eine Ausnahme bilden Bayern und dass Saarland mit 6-20 Uhr, sowie Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen, wo die Öffnungszeiten auf . 6–22 Uhr beschränkt sind.
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr geschlossen sein.
Für Event und geschlossene Veranstaltungen gilt in der Regel eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
Was hab ich bei Speisen und Getränken zu beachten
Grundsätzlich dürft Ihr euren Kunden im Rahmen eines Events oder Pop Ups kostenlos Getränke und Speisen anbieten.
Wenn Ihr Speisen und Getränke für den sofortigen Verzher verkaufen wollt– sei es auf einem Markt, im Imbiss, Café, Foodtruck oder Restaurant –, gibt es in Deutschland eine ganze Reihe rechtlicher Vorschriften und Voraussetzungen. Die wichtigsten Punkte:
1. Gewerbeanmeldung
Pflicht: Du musst dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Ausschank von Alkohol) erfolgt eine Mitteilung an das Ordnungsamt und die Industrie- und Handelskammer (IHK).
2. Lebensmittelrecht & Hygiene
Du musst die Hygienevorschriften nach der EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) einhalten.
Pflichtschulung beim Gesundheitsamt (§ 43 IfSG): Für alle, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten.
HACCP-Konzept (Gefahrenanalyse): Für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder herstellen.
3. Gesundheitsamt & Kontrolle
Das Gesundheitsamt kann deine Räumlichkeiten kontrollieren.
Sauberkeit, Personalhygiene, Lagerung, Kühlkette usw. werden überprüft.
Bei mobilen Verkaufsständen gelten dieselben Anforderungen wie für feste Gastronomien.
4. Bau- & Gaststättenrecht (bei Sitzplätzen oder Alkohol)
Gaststättenerlaubnis (§ 2 Gaststättengesetz) ist nötig, wenn:
du alkoholische Getränke ausschenkst und
Sitzgelegenheiten bietest (z. B. Café oder Restaurant).
Für Imbissbuden ohne Alkoholausschank ist meist keine Gaststättenerlaubnis nötig.
5. Kennzeichnungspflichten
Du musst über Inhaltsstoffe und Allergene informieren:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Hinweise zu Allergenen, Zusatzstoffen und Herkunftskennzeichnung (z. B. bei Fleisch) sind Pflicht.
Bei verpackten Lebensmitteln: Nährwertangaben, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).
6. Steuerrecht
Anmeldung beim Finanzamt erforderlich.
Du brauchst eine Steuernummer, ggf. Umsatzsteuervoranmeldung.
Bei Alkoholverkauf oder „to go“-Angeboten gelten unterschiedliche Mehrwertsteuersätze:
19 % für Restaurantverzehr.
7 % für „to go“ bzw. bestimmte Lebensmittel.
7. Verpackungsgesetz (VerpackG)
Wenn du verpackte Speisen oder Getränke verkaufst (z. B. Einwegverpackung), musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren und ggf. Lizenzgebühren zahlen.
8. Weitere Punkte (je nach Art des Betriebs):
Lärmschutz (v. a. bei Außenbewirtung).
Sperrzeitenregelung (je nach Kommune).
Sondernutzungserlaubnis, wenn du öffentliche Flächen (z. B. Gehwege) nutzt.
Getränkeschankanlagen-Verordnung, wenn du z. B. Bier vom Fass anbietest.