Fragen und Antworten zu Pop Up Stores
Wir haben für euch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt. Sollten noch Fragen offen bleiben meldet euch einfach.
Wir haben für euch Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen gesammelt. Sollten noch Fragen offen bleiben meldet euch einfach.
Ist meine Anfrage verbindlich?
Nein. Alle Anfragen für Flächen sind völlig unverbindlich. Erst nach der Klärung sämtlicher Details und mit der Bestätigung den Vermieter und euch wird die Buchung verbindlich.
Wie läuft die Vermittlung
Eine Fläche anfragen
Sollte euch eine Fläche aus unserem Portfolio gefallen, könnt Ihr diese anklicken und weiter Informationen zur Location auf der Webpage entnehmen. Unter Reiter Preis findet Ihr Konditionen. Falls nein, schicken wir euch diese zu.
Bei Interesse füllt das Kontaktformular aus oder ruft uns an.
Was passiert nach eurer Anfrage?
Sobald die Anfrage bei uns eingegangen ist, checken wir, ob alle wichtigen Infos enthalten sind. Falls nein kontaktieren wir euch und erfragen weitere Informationen. Sobald alle Infos vorliegen, kontaktieren wir den Inhaber / Vermieter und besprechen mit ihm die vorliegende Anfrage und Verfügbarkeit. Falls er mit dem Konzept und allen weiteren Konditionen einverstanden ist kontaktieren wir euch umgehend.
Wie wird meine Buchung bestätigt?
Zur Bestätigung der Buchung erhaltet Ihr von uns eine Mail mit der Buchungsbestätigung, der Nutzungsvereinbarung bzw. des Mietvertrages.
Die Buchung ist damit abgeschlossen und Ihr erhaltet von uns eine Rechnung mit der Servicegebühr. Die Miete bzw. das Nutzungsentgeld wird euch vom Vermieter separat in Rechnung gestellt.
Wie viel beträgt die Service Gebühr?
Unsere Service- und Vermittlungsgebühr beträgt maximal 5% des Nettogesamtmietpreises. Wichtig : Bei allen Preisen, die wir euch mitteilen, ist unsere Gebühr bereits eingerechnet. Die Mindestgebühr beträgt 50 EUR netto.
Wie funktioniert die Zahlung ?
Die Zahlungsabwicklung der Miete bzw. der Nutzungsgebühr läuft nicht über RaumForm33.
Wir stellen euch lediglich eine Rechnung über unsere Gebühr. Getrennt davon erhaltet Ihr eine Rechnung vom Vermieter über die Miete. Bei Mietzeiträumen bis zu einem Monat erfolgt i.dR. die Zahlung als Vorkasse, dh. vor der Nutzung. Für langfristige Mieten erhaltet ihr i.d.R. einen Mietvertrag in dem die Konditionen enthalten sind.n Das hängt vom Vermieter ab. Wir klären mit euch und dem Vermieter im Vorfeld alle Details.
Ist der Preis auf der Homepage der Endpreis?
Die Preise auf unserer Homepage sind immer netto zzgl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer und beinhalten unsere Service Gebühr in Höhe von (maximal) 15% der Netto Miete. In einige Fällen sind weitere Kosten z.B. für die Endreinigung angegeben.
Die finalen Konditionen und etwaige Zusatzkosten wie z.B. für Catering werden während beim Vermieter erfragt und an dich weitergegeben.
In einigen Fällen kann es sein, das der Vermieter eine Mietkaution verlangt. dies ist meistens bei längeren Mietzeiträumen und Premium Immobilien der Fall.
Unter Umständen kann es daher vorkommen, dass sich die angegebenen Preise im Zuge final ändern.
Kann ich einen Besichtigungstermin vor ab machen ?
Ja, auf jeden Fall. Fast alle Flächen sind von uns vorab besichtigt worden. Trotzdem ist es sinnvoll die Fläche vorab in live zu sehen.
Wir können gerne einen Besichtigungstermin vereinbaren und sind auch auf Wunsch persönlich mit vor Ort.Sofern es sich um eine Fläche in München handelt. Falls eine extra Anreise zu aufwendig ist, können wir euch alternativ auch ein ‚Video Walk Trough‘ anbieten.
ich bin auf eurer Homepage nicht fündig geworden. Macht eine Anfrage trotzdem Sinn?
Ja, auch wenn Ihr die passende Fläche auf unserer Webseite nicht gefunden habt, macht eine Anfrage auf jeden Fall Sinn.
Wir haben ein gutes Netzwerke und gute Kontakte, über die wir euch in vielen Fällen weitere Fläche anbieten können. Außerdem gibt es Flächen, die aus verschiedensten Gründen nicht direkt auf der Homepage einzusehen sind. Insbesondere im Premium Bereich.
Was kostet das Listing?
Sämtliche Services, wie die Listung auf unserer Internet Plattform, die Vermittlung von Interessenten und Besichtigungstermine sind kostenlos. Kommt es zu einem Abschluss berechnen wir eine Servicegebühr von 10 %( auf den Nettogesamtmietpreis).
Muss ich jede Anfrage annehmen?
Nein, alle Anfragen, so wie die Listung sind unverbindlich.
Wir klären im Vorfeld die Anfrage und das Konzept und Sie können selbst entscheiden.
Welche Informationen benötigen wir ?
Für eine Online Listung benötigen wir Fotos in möglichst hoher Auflösung und Informationen zu Fläche:
Adresse
qm insgesamt / qm Verkaufsfläche
Verfügbarkeit
Besonderheiten
Muss ich meine Fläche online anbieten
Nein. Wir können die Fläche auch nur auf Wunsch und nach vorhergehender Absprache für dedizierte Kunden anbieten.
Allerdings sind Chancen über eine Online Vermarktung wesentlich höher.
Welche Arten von Veranstaltungen können in meiner Fläche stattfinden?
Es können nur solche Veranstaltungen durchgeführt werden, für die ein Nutzungsgenehmigung vorliegt.
Sollte z.B. die Fläche nicht für den Verkauf und Verzehr von Speisen lizensiert sein und ein Pop-Up Restaurant an diesem Standort veranstaltet werden, müsste die notwendigen Genehmigungen beantragt werden.
Mehr Infos und Beratung gibt es bei der Baukommision München
Was ist ein Pop Up Store ?
Kurz und knapp:
Pop-Up Stores sind temporäre Einkaufserlebnisse.
Benötige ich einen Gewerbeschein ?
Sofern du in der Fläche ein Gewerbe betreibst, also z.B. Waren verkaufst ja.
Grundsätzlich kann jeder problemlos ein Gewerbe betreiben – er muss es nur vor Aufnahme der Tätigkeit beim Ordnungsamt anmelden und danach auch wieder abmelden. Ein niedergelassener Pop-Up Store ist ein sog. stehendes Gewerbe und als solches anzeigepflichtig.
Die mit in der Regel geringen Gebühren verbundene Anzeige erfolgt bei der Gewerbebehörde, in deren Bereich/ Bezirk der Gewerbetreibende seinen Firmensitz hat.
Weitere Informationen zum Gerwerbeschein und der Kontakt zum Kreisverwaltungsreferat für München.
Bei gastronomischen Betrieben gibt es Besonderheiten. Wenn du Alkohol ausschenken und/oder Speisen zubereiten willst, musst du eine Konzession (Gaststättenerlaubnis) beantragen, die bei der Gewerbeanmeldung bereits vorliegen muss.
Wichtig: Bereits zubereitete Speisen darfst du ohne Erlaubnis anbieten.
Bei einer geschlossenen Gesellschaft – etwa bei eurer Eröffnungsfeier – kann Alkohol auch ohne Lizenz serviert werden.
Für Lebensmittelverkauf gibt es gerade bei der Hygiene viele Vorschriften. Informiert euch frühzeitig darüber.
Darf ich mein Pop Up auf öffentlichen Grund bewerben ( Promotion) ?
Das wird in den Städten unterschiedlich gehandhabt.
Für München gilt:
Kommerzielle Veranstaltungen sowie das Verteilen von Flyern oder sonstigen Gegenständen zu Werbezwecken sind auf öffentlichem Verkehrsgrund im Stadtgebiet München grundsätzlich nicht zulässig.
Wollt Ihr trotzdem euren Pop Up bewerben, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten. z.B. die Verteilung von Flyern in der Gastronomie. Schaut einfach auf unsere Pop Up Service Seite.
Wer in München Warenauslagen vor seinem Geschäft aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Mehr Infos zur Sondernutzung in München und den Antrag findet Ihr hier.
Wann darf ich meinen Pop Up in München öffnen ?
Die Ladenöffnungzeiten sind in Bayern besonders strikt:
Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) müssen an Sonn- und Feiertagen und montags bis samstags bis 6.00 Uhr und ab 20.00 Uhr geschlossen sein.