Gesetzliche Öffnungszeiten
In München dürfen Geschäfte werktags (Montag bis Samstag) 6:00–20:00 Uhr) geöffnet sein.
An Sonn- und Feiertagen bleiben Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen.
Für Veranstaltungen gilt in der Regel eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.
Pop-up-Store & Gewerbe
Für einen Pop-up-Store benötigst du einen Gewerbeschein, auch bei temporärer Nutzung. Ein Reisegewerbe ist nicht erforderlich.
Besteht dein Gewerbe bereits, genügt die Anmeldung als zusätzliche Betriebsstätte. Weitere Infos erhältst du beim zuständigen Gewerbeamt, z. B. beim Gewerbeamt München
Je nach Standort können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Das Finanzamt wird automatisch informiert.
Promotion und Flyerverteilung
Sind für gewerbliche Zwecke in München auf öffentlichem Grund grundsätzlich verboten
Gastronomie
Für das Zubereiten von Speisen und den Ausschank von Alkohol ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Bereits zubereitete Speisen dürfen ohne zusätzliche Erlaubnis verkauft werden.
Bei geschlossenen Veranstaltungen kann Alkohol unter Umständen ohne Lizenz ausgeschenkt werden.
Beim Lebensmittelverkauf gelten strenge Hygienevorschriften.
Hinweis
Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informiert euch bei den zuständigen lokalen Behörden / Gewerbeämtern.